Die 3 Formen der Kindertagespflege

Im geprüften Haushalt der Tageseltern

Bei einer Kindertagespflegeperson werden maximal 5 Kinder gleichzeitig betreut. Sie erleben einen familiennahen Alltag mit gemeinsamen Aktivitäten. Die kleine Gruppe wird oft von Kindern unter 3 Jahren als sehr angenehm empfunden. Eine flexible Betreuung wird hier i.d.R. ermöglicht und kann nach Absprache getroffen werden. Die Alltagsstrukturen unterscheiden sich je nach Kindertagespflegeperson.

Informieren Sie sich unverbindlich, wie der Alltag gestaltet wird. So können Sie die den perfekten Platz für Ihr Kind finden.


Großtagespflege

In einer Großtagespflegestelle können 7 bis 9 Kinder gleichzeitig von mindestens zwei Tagespflegepersonen in einem Verbund betreut werden. Ab dem achten zu betreuenden Kind muss mindestens eine Kindertagespflegeperson Fachkraft im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (§ 7 KiTaG) oder eine mit 300 Unterrichtseinheiten qualifizierte Kindertagespflegeperson mit mindestens 5-jähriger praktischer Tätigkeit sein.

Die Kinder können in einer überschaubaren Gruppe soziale Kontakte pflegen und mit anderen Kindern gemeinsam den Alltag erleben.

Gemeinsam essen, spielen und draußen toben stärkt das Gemeinschaftsgefühl und die Zeit verfliegt wie im Flug.


Persönliche Betreuung im Zuhause der Kinder 

Ihr Kind wird zuhause von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson betreut. Es kann in seiner gewohnten Umgebung bleiben. Für manche Kinder ist es einfacher eine Betreuung zuhause zu erleben. Die Kindertagespflegeperson kann auf selbstständiger Basis arbeiten, oder bei Ihnen angestellt sein.