Kinderbetreuung
Etablierung im Betrieb

Die Kindertagespflege bietet für Ihr Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, um eine familienfreundliche Personalpolitik zu sichern.

Wir beraten Sie zu allen Themen rund um die Kindertagespflege und erarbeiten gerne individuelle Kooperationen mit passenden Tagespflegepersonen für Ihr Unternehmen.


Modelle für eine gelungene Kooperation

Eltern können sich an unseren Verein oder den Fachdienst Kindertagespflege des Landratsamtes Heilbronn wenden, um eine passende Tagespflegeperson vermittelt zu bekommen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Kooperationsmöglichkeiten, um Ihren Mitarbeitern eine passende Kinderbetreuung zu sichern, damit diese Familie und Beruf optimal vereinbaren können.

Unsere Tagespflegepersonen sind in aller Regel selbstständig tätig. Sie besitzen eine gültige Pflegeerlaubnis des örtlichen Jugendamtes, nachdem sie einen bundeseinheitlichen Qualifizierungskurs mit mindestens 300 Unterrichtseinheiten (ab 2022) absolviert haben und weitere Voraussetzungen erfüllen. Auch jährliche Fortbildungen sind Pflicht.

Tagespflegepersonen können im Haushalt des Kindes betreuen, in ihren eigenen Räumen oder auch gemeinsam mit weiteren Tagespflegepersonen in anderen geeigneten Räumen.

Es ergeben sich viele individuelle Lösungen, um jeden Bedarf zu decken.
Nachfolgend stellen wir Ihnen zwei erprobte Kooperationsmodelle vor.

Die Buchung von Betreuungsplätzen

Häufig betreut eine Tagespflegeperson in ihren eigenen, zugelassenen Räumlichkeiten.
Bis zu 5 Kinder dürfen gleichzeitig anwesend sein, bis zu 8 Kinder vertraglich angemeldet.

Die Vorteile dieses Betreuungsmodells:

  • Wohnorts- oder arbeitsplatznahe Betreuung für Ihre Mitarbeiter
  • Flexible, individuelle Betreuungszeiten, die optimal an die Arbeitszeiten angepasst sind
  • Die Tagespflegeperson hält Plätze für Ihre Mitarbeiter frei

Die Betreuung kann durch das Unternehmen finanziell vielfältig unterstützt werden.

Eine Zuzahlung des Stundensatzes, oder monatliche Pauschalzahlungen an die Tagespflegeperson, sind bewährte Modelle. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell und stellen den Kontakt zwischen den möglichen Tagespflegepersonen und Ihrem Unternehmen her.

Betreuungsform Großtagespflege

In einer Großtagespflege betreuen mindestens zwei Tagespflegepersonen gemeinsam bis zu 7 Kinder gleichzeitig. Ist eine Tagespflegeperson pädagogische Fachkraft oder hat eine Tagespflegeperson die neue Qualifizierung (ab 2022) mit 300 UE’s absolviert, dürfen bis zu 9 Kinder gleichzeitig anwesend sein. Bis zu 14 Betreuungsverträge können abgeschlossen werden.

Besonders interessant sind die Möglichkeiten einer Großtagespflege, da die Anforderungen an geeignete Räumlichkeiten deutlich niedriger sind, als bei Einrichtungen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Viele Tagespflegepersonen sind interessiert an dieser Form der Betreuung. Eine Anmietung geeigneter Räume ist allerdings oft finanziell nicht tragbar. Hier ergibt sich eine optimale Zusammenarbeit, wenn ein oder mehrere Unternehmen den Tagespflegepersonen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, oder diese finanziell bezuschussen. Da Tagespflegepersonen nicht angestellt werden müssen, ergeben sich keinerlei Personalkosten. Ein Angestelltenverhältnis ist aber durchaus möglich.