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Newsletter 29.05.2020

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ganz langsam bewegen wir uns einen Schritt in unseren alten Betreuungsalltag.

Nach der neuen Verordnung des Kultusministeriums dürfen Tagespflegepersonen zuhause wieder eine konstante Gruppe von 5 Kindern gleichzeitig betreuen! Die Kinder, die eventuell schon in Notbetreuung sind, haben dabei Vorrang. Wer mehr Betreuungsverträge hat (bis zu 8 sind ja möglich durch Platz-Sharing) muss entscheiden, welche Kinder betreut werden und welche nicht. Hierbei hilft der Fachdienst, wenn euch die Entscheidung schwer fällt.  
Großtagespflegestellen dürfen 7, bzw 9 Kinder betreuen, je nach Pflegeerlaubnis.
Für diese Kinder erhalten wir ab Juni wieder regulär 100% der Pauschale. Für die Kinder, die noch nicht kommen, erhalten wir weiterhin 80%.
Lest euch die Verordnung bestenfalls in Ruhe durch, sie ist angehängt, wie auch eine offizielle Pressemitteilung.

Hier möchte ich gerne allen DANKE sagen, die in unserer WhatsApp Gruppe immer die neuesten Infos teilen. Dadurch häufen sich natürlich dann meist einige Nachrichten. Dennoch sind wir so meist deutlich schneller informiert, als wenn wir auf Nachrichten vom Landratsamt warten. In den letzten Wochen habe ich mehrfach gehört, wie allein gelassen sich Tageseltern aus anderen Landkreisen fühlen. Es freut mich, dass wir so eng vernetzt sind! Meldet euch bitte weiterhin bei Fragen oder Infos.

Neuer Meldebogen

Vielleicht haben einige von euch schon gesehen, dass es einen leicht veränderten Meldebogen für die Abmeldung von Tageskindern auf der Homepage des Landratsamtes gibt. Ich habe ihn euch auch nochmal als Datei angehängt.
Hier steht nun beim Abmelde-Datum „einschließlich Urlaub der Tagespflegeperson“. Nachdem es immer wieder Thema war, wurde der Vordruck nun geändert. Wir erhalten das Tagespflegegeld auch noch für die Zeit, in der wir Urlaub haben. Wenn beispielsweise ein Kind Ende des Monats geht, wir aber die letzte Woche des Monats Urlaub haben, zählt nicht der tatsächliche letzte Betreuungstag, wie früher, sondern beispielsweise der letzte Tag des Monats.

Erinnerung Fortbildung Eigenwerbung


Am 20.6. von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr findet im DRK-Zentrum, Am Gesundbrunnen 40 in 74078 Heilbronn unsere Fortbildung zum Thema Eigenwerbung statt. 
Kleinere Veranstaltungen sind ab dem 1.Juni wieder möglich mit genug Abstand zwischen den Stühlen.
Reine Mundpropaganda reicht heutzutage oft nicht mehr aus, um passende Tageskinder zu gewinnen.Wie werde ich bei Google gefunden? Wie gestalte ich einen interessanten Flyer? Wie baue ich eine eigene Homepage auf? 
Wie erstelle und verwalte ich eine Facebook-Seite? 
Ich werde einen Überblick über einen digitalen Auftritt als Tagespflegeperson geben. Dafür erkennt das Landratsamt euch 3 UE an, wie unsere Treffpunkte auch.
Bei Interesse, meldet euch bei mir oder direkt im Büro an.

Bei Fragen und Anregungen könnt ihr euch, wie immer, gerne melden.

Auch wenn ihr noch nicht in unserer Whats-App-Gruppe seid und beitreten möchtet, meldet euch bei mir unter 0151-50594419.

Liebe Grüße
Natascha Steinmetz und der Vorstand des Tageskinder Region Heilbronn e.V.

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Newsletter 29.01.2020

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

viel Spaß beim Lesen unseren neuen Newsletters.

 Protokoll Runder Tisch und Themensammlung nächster Termin

Im Anhang erhälst du endlich das Protokoll des letzten runden Tisches am 12.11.2019.Melde dich bitte bei mir, wenn du Themen für den nächsten Runden Tisch hast. Unter anderem wird es darum gehen, dass aktuell unterschiedliche Aussagen getroffen werden, auf welchen Zeitraum sich die 20 Ausfalltage für die Tageskinder beziehen – 12 Kalendermonate oder 12 Monate Bewilligungszeitraum. Auch ist weiterhin Thema, wie die Pauschale berechnet wird, wenn beispielsweise der Betreuungsbeginn eines Kindes (aufgrund von Wochenende und/oder Feiertag) erst der 4. oder 5. eines Monats ist. Hier wird wohl doch immer noch vom LRA anteilig Tagespflegegeld abgezogen, obwohl uns dieses zusteht. Dasselbe Thema ist Urlaub der TPP, wenn ein Betreuungsverhältnis endet. Welche Themen hast du noch? Sobald der Termin fest steht, melden wir uns.

Neujahrestaschen

Wir hoffen, du hast unsere Neujahres-Tasche schon erhalten und sie gefällt dir. Wenn du noch keine hast, melde dich einfach bei deiner Treffpunktleitung oder mir. Gerne kannst du dir im Büro oder bei mir die Werbetasche anfordern, in der nochmal Lätzchen und einige Flyer sind.Es kam schon die Frage auf, ob es auch möglich ist, mehr als die Menge in der Werbetasche zu erhalten. Für den Selbstkostenpreis kannst du diese gerne von uns erhalten. Pro Flyer sind das 20 cent, pro Tasche 2 Euro und pro Lätzchen 3 Euro.

Text Homepage Gemeinden 

Den Text aus den Flyern haben wir auch so aufbereitet, dass du damit auf deine Gemeinde zugehen kannst, um sie zu bitten, diesen Text auf die Homepage der Gemeinde zu stellen.Wenn du selbst eine Homepage hast, kann diese dann dort verlinkt werden, damit mehr interessierte Eltern aufmerksam auf dich werden.Hast du noch keine eigene Seite, melde dich gerne bei unserem Workshop Eigenwerbung an. Die Termine findest du auf der Fortbildungs-Übersicht für 2020.
Steuerbüro   Nun haben wir noch ein Anliegen: Kennst du ein/n Steuerberater/In? Wir suchen für die Gehaltsabrechnung der Vereins ein Steuerbüro.Wir würden uns sehr freuen, wenn du dich meldest, falls du jemanden kennst.

Masernschutzgesetz

Zum 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die Masern-Impfungen vorweisen müssen.
Auch bei der Betreuung durch eine Tagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Tagespflege-online.de hat dazu mehrere Arbeitshilfen in den Download-Bereich eingestellt.

Erinnerung Änderung Sozialversicherungsbeiträge

Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 1.061,67 EUR.
Damit beträgt der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung künftig 148,63 EUR, mit Krankengeldversicherung mindestens 155,00 EUR.
In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann künftig nur beitragsfrei mitversichert sein, wer nicht mehr als 455,00 EUR steuerpflichtiges Einkommen monatlich als Selbstständiger erzielt.
Die Beitragssätze in der Pflegeversicherung bleiben mit 3,05 % (mit eigenen Kindern) bzw. 3,3 % (ohne eigene Kinder) gleich.

Auch der Beitragssatz bei der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt mit 18,6 % unverändert, der Mindestbeitrag liegt damit weiterhin bei 83,70 EUR.

Bei Fragen und Anregungen könnt ihr euch gerne bei uns melden.

Liebe GrüßeNatascha Steinmetz und der Vorstand des TaKi